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Photovoltaik - Förderungen

Förderungen, Photovoltaik Die Informationen zur Tarifförderung stammen von Photovoltaic Austria Federal Association!

Heuer wieder bundesweite Photovoltaik Förderaktion!

  • Startet in wenigen Wochen!
  • Für 2012 ist vom Klima- und Energiefonds wieder eine Förderaktion für private Photovoltaikanlagen bis
    5 kWp geplant.
  • Machen Sie einen Termin mit unserem Kundenberater Herrn Alois Dietmaier aus!
    Tel. 0664/ 1145769
  • Lassen Sie sich von uns jetzt ein aktuelles Angebot erstellen!

Bundesweite Tarifförderung

Die Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt. Das Ökostromgesetz besteht seit dem Jahr 2002 und wurde mehrfach novelliert. Die derzeit geltende Rechtslage basiert auf dem Gesetz aus dem Jahr 2002, der großen Novelle 2006 sowie kleinen Novellen 2007 und Anfang 2008 (1. Novelle 2008). Die letzte große Novelle (2. Novelle 2008, Parlamentsbeschluss im Juli 2008) zum Ökostromgesetz wurde am 23. September 2009 im Nationalrat beschlossen.

Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt. Die Einspeisetarife für Vertragsabschlüsse im Jahr 2010 finden Sie im Dokument weiter unten "Ökostromverordnung 2010".

Pro Jahr werden für die Tarifförderung 2,1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag ist für das Jahr 2010 bereits vergriffen. Bei der Ökostrom-Abwicklungsstelle (OeMAG) reicht die Liste der Antragwerber im Jänner 2010 bereits bis zum Ende des Jahres 2011. Der Bundesverband Photovoltaic Austria fordert daher dringend und zum wiederholten Mal die drastische Aufstockung der Mittel in der Tarifförderung.

Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp ............. 38 Cent/kWh = 27 Cent/kWh
über 20 kWp ....................... 33 Cent/kWh = 23 Cent/kWh

Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, die nicht ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp ............ 35 Cent/kWh = 27 Cent/kWh
über 20 kWp....................... 25 Cent/kWh = 23 Cent/kWh

Die Tariflaufzeit beträgt 13 volle Jahre.

 

Die Informationen zur Tarifförderung stammen von Kommunalkredit Public Consulting GmbH!

Klima- und Energiefonds
Förderaktion Photovoltaik-Anlagen 2010

Die Aktion des Klima- und Energiefonds geht ins Finale. Bereits 4.271 Anträge mit einem Gesamtfördervolumen von rund 25,3 Millionen Euro wurden vom Präsidium des Klima- und Energiefonds genehmigt. Antragsteller können ab sofort unter www.klimafonds.gv.at/photovoltaik abrufen, ob und in welcher Höhe ihre Anlage gefördert wird.

Förderansuchen können noch bis 31. August 2010 - ausschließlich online - eingebracht werden. Die Antragstellung erfolgt in 2 Schritten unter: www.photovoltaik2010.at.

Was wird gefördert?

Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb bis zu einer Modul-Spitzenleistung von 5,00 kWp, sofern sie der Versorgung privater Wohngebäude dienen. Die Förderung von Anlagenerweiterungen ist möglich, jedoch darf die gesamte installierte Anlagen-Spitzenleistung nach der Erweiterung 5,00 kWp nicht überschreiten.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Privatpersonen, die eine netzgekoppelte Photovoltaik-Anlage zur Stromversorgung von privaten Wohngebäuden errichten.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Form von Pauschalen gewährt und richtet sich nach der Art der Photovoltaik-Anlage:
  • Für freistehende und Aufdach-Anlagen: jeweils EUR 1.300/kWp (0-5,00 kWp)
  • Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV): jeweils EUR 1.700/kWp (0-5,00 kWp)

Unabhängig von den angegebenen Pauschalsätzen darf die Förderung des Klima- und Energiefonds 30% der anerkennbaren Investitionskosten (inkl. MwSt.) nicht überschreiten.

Die Berechnung der Förderungshöhe, die in den Förderungsverträgen angeführt ist, basiert auf der vom Förderungswerber angegebenen kWp-Leistung und den angegebenen Gesamtkosten. Hierbei handelt es sich um einen Maximalbetrag, die tatsächliche Förderungshöhe kann erst im Zuge der detaillierten Prüfung der Endabrechnung festgestellt werden.

Voraussetzungen

Für den erzeugten Strom darf keine Ökostrom-Tarifförderung in Anspruch genommen werden. Die Förderung muss vor Projektbeginn beantragt werden.

Serviceteam Photovoltaik 2010

Tel: +43 (1) - 31 6 31-730
Fax: +43 (1) - 31 6 31-99-730
pv2010@kommunalkredit.at

 

Die Informationen zur Tarifförderung stammen von Photovoltaic Austria Federal Association!

Hier finden Sie die Eckdaten zur Förderung netzgekoppelter Photovoltaikanlagen in der Steiermark:
Zusätzlich zur KLIEN Förderaktion kann man auch noch einen Direktzuschuss vom Land Steiermark beantragen!

Direktförderung

Bei Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage kann ein Direktzuschuss in Form eines Sockelbetrages von 500,- EUR und 1.000,- EUR für 3kWp gewährt werden. Für jedes weitere erreichte kWp gibt es zusätzlich 250,- EUR. Die maximale förderbare Leistung beträgt inklusive Erweiterung 5 kWp je Zählpunkt.
Die Beihilfenobergrenze der Landesförderung aus dem Steirischen Umweltlandesfonds beträgt je PV-Anlage € 2.000,- bzw. im Geschosswohnbau mit max.15 kWp € 4.500,-. Je Wohneinheit (WE) ist jeweils nur ein Zählpunkt förderbar.

Voraussetzung für diesen Zuschuss ist eine Förderung durch die jeweilige Gemeinde.

Sollten Sie bei der KLI.EN Förderaktion Photovoltaik 2009 angesucht und eine Förderzusage erhalten haben, ist nach Errichtung der Anlage ein Ansuchen beim Steirischen Umweltlandesfonds zu stellen.
In den Richtlinien des KLIEN heißt es, dass alle Landesmitel auszuschöpfen sind. D.h. dass die Landesförderung in die 60%ige Investitionsförderung miteingerechnet wird.

Neu: Ab 1.12.2009 bis 30.11.2010 gibt es für gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen in Fertighäusern, mit Kaufvertrag ab 1.12.09, eine Förderaktion des KLI.EN-Fonds.

NEU ab 12. Juli 2010 bekannt gegeben (gültig ab 6. Juli):
Ergänzende Zuschüsse durch den Klima- und Energiefonds (KLIEN-Fonds) im Rahmen der Förderaktionen 2008 und 2009, sowie 2010 und den Gemeinden gemäß lit. g sind zulässig.

 

Wir beraten und unterstützen unsere Kunden im Bezug auf Förderanträge!

 

Hier finden Sie die erforderlichen Antragformulare:
Antragsformular
Antrag auf Bewilligung einer Direktförderung von Photovoltaikanlagen
Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage

 

Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Förderungsabwicklung!

Anfrage
Rufen Sie uns an.
Unser Kundenbetreuer Alois Dietmaier berät Sie gerne.
Tel.: +43-664-11457 69

ecoliGhts SOLARE BELEUCHTUNG GmbH
A-8741 Weißkirchen - Hopfgarten 18
Tel.: +43-3577-82330
Fax.: +43-3577-82330-44
E-Mail: info@ecoliGhts.at
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